Einige Reglemente sind nötig, um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können.
Unser Club besteht seit 1976 also bald 40 Jahre.
Auch für uns Modellflieger hat sich in dieser Zeit einiges geändert.
Wir haben auch auf unserem Flugplatz Auflagen für einen sicheren Betrieb. Daher möchten wir Modellflugbegeisterte bitten, unseren Flugplatz nicht, ohne Rücksprache mit uns zu benützen.
Die Zufahrt zu unserem Flugplatz darf nur mit gültigem Mitgliederausweis befahren werden. Allgemeines Fahrverbot beachten.
Jedes Mitglied und jeder Gastpilot der MFGC muss persönlich Haftpflicht versichert sein.
Der Versicherungsausweis muss auf dem Platz vorhanden sein.
Anfragen für den Betrieb eines Flugmodells auf dem Modellflugplatz der Modellfluggruppe Churfirsten unter Kontakt oder info@mfgchurfirsten.ch
Sportreglement
Die Modellfluggruppe Churfirsten (MFGC) bezweckt die kameradschaftliche Pflege des Modellfluges und beinhaltet das Fliegen von Flächenflugzeugen und Helikopter gemäss Code of Good Practice für Modellflugpiloten. Drohnenflug ist nicht erlaubt.
Verstösse gegen den Code of Good Practice werden durch den Vorstand wie folgt gehandhabt:
} Einmalige Verwarnung
} Wiederholter Verstoss führt zum Entzug der Flugerlaubnis oder zum Ausschluss
1. Die Benützung des Modellflugplatzes „Paschga“ ist vom EMD (Infanterie-Ausbildungszentrum Walenstadt) grundsätzlich nur den Voll-Mitgliedern der MFGC gestattet. Das Amtsverbot des Bundes für die Benützung des Paschgas verbietet das unbefugte Befahren, Begehen und Betreten. Für Mitglieder der MFGC ist die Benützung wie folgt geregelt: Das Mitglied der MFGC ist autorisiert, die Zufahrtsstrasse zum Modellflugplatz, den daran angrenzenden Parkplatz und das Fluggelände nur mit einem gültigen Ausweis zu benützen. Die Fahrt zum Fluggelände ist generell nur in Kombination mit dem Transport eines Flugmodells erlaubt. Will das Mitglied lediglich als Zuschauer anwesend sein, hat er das Fahrzeug beim Paschgahaus (vor dem Amtsverbot) zwingend zu parkieren. Aus Rücksichtsnahme auf die Fussgänger soll das Gelände zur Piste und retour langsam befahren werden.
2. Sonderregelung wegen Nutzungseinschränkung
Vom 1. Mai bis 15. Juli bleibt die Flugzone Nord für Überflüge gesperrt. Im Süden soll nicht zu nahe zum Hangfuss geflogen werden.
Gemäss "Vereinbarung Armasuisse Immobilien" gilt die Benutzung vom Fluggelände von Anfangs März bis Ende November.
In der übrigen Zeit steht der Modellflugplatz der Modellfluggruppe Churfirsten an Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen (ausgenommen Ostersonntag, Pfingsten, Bettag, Heiligabend und Weihnachtstag) zur Verfügung.
Bei hochgezogenen Schiess-Signalen darf der Platz nicht benützt werden.
Diese Sonderregelung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
Wiederholter Verstoss der in der Sonderregelung erwähnten Verbote durch Mitglieder der Modellfluggruppe Churfirsten, hat einen sofortigen Ausschluss aus der Modellflug-gruppe zur Folge.
3. Das Betreten der Grasflächen ausserhalb der Flugpiste soll möglichst vermieden werden.
4. Für die Mitglieder der Modellfluggruppe Churfirsten stehen die, mit Kies befestigten Parkplätze beim Flugplatz und entlang des Zufahrtsweges zur Verfügung. Die Mitglieder der Modellfluggrupp Churfirsten erhalten eine personifizierte und nicht übertragbare Parkkarte lautend auf die Autonummer des jeweiligen Fahrzeuges des Mitgliedes. Die Parkkarte muss klar ersichtlich hinter der Frontscheibe deponiert sein. Die Parkkarte ist jeweils ein Jahr gültig.
Bei nicht einhalten dieser Regelung ist die Armee bevollmächtigt die fehlbare Person zu verzeigen!
5. Während der Woche darf der Platz bei hochgezogenen Schiess-Signalen nicht benützt
werden. In vereinzelten Fällen kann der Schiessplatzchef Ausnahmebewilligungen erteilen. Das Schiessgebiet darf in diesen Fällen nicht überflogen werden. Den Anordnungen des Schiesspersonals ist strikte Folge zu leisten.
6. Um Schäden durch Vieh auf der Flugpiste zu vermeiden, ist die Flugplatzumzäunung beim Verlassen des Platzes zu installieren und der Viehhüteapparat einzuschalten.
7. Der Sender darf nur eingeschaltet werden, wenn der Pilot den Magneten an der Frequenztafel befestigt hat. Frequenzwimpel müssen an der Senderantenne befestigt sein. Nach jedem Flug ist der Sender unverzüglich auszuschalten. Ausgenommen sind die 2,4 GHz Fernsteuerungen. Da entfällt das Belegen der Frequenztafel. Es wird jedoch dennoch empfohlen den Sender bei Nichtgebrauch auszuschalten.
8. Das Überfliegen von Personen und Autos ist nicht gestattet. Jedes Mitglied der MFGC muss persönlich haftpflichtversichert sein. Der Versicherungsausweis muss auf dem Platz vorhanden sein.
9. Ohne Schalldämpfer darf nicht geflogen werden.
10. Kinder, Zuschauer und Haustiere gehören nicht auf die Flugpiste.
11. Jedes Mitglied muss für die Ordnung auf dem Fluggelände und im Magazin besorgt sein.
Es dürfen keine Änderungen an Bauten und Installationen vorgenommen werden.
12. Das Abfüllen von Öl und Treibstoff hat so zu erfolgen, dass keine Bodenverschmutzungen entstehen können.
13. Die Piste darf bei hochgezogenen Schiess-Signalen nicht benützt werden. In vereinzelten Fällen kann das Waffenplatzkommando Ausnahmebewilligungen erteilen. Das Schiessgebiet darf in diesen Fällen nicht überflogen werden.
14. Die Nutzung des Waffenplatzareals für die Bedürfnisse der Armee und insbesondere der Dienst- und Ausbildungsbetrieb der Truppe haben oberste Priorität. Die Anweisungen des Waffenplatzkommandos, insbesondere des Waffenplatz-Berufsunteroffiziers (Wpl BU), sind zu befolgen.
15. Bei Schiessübungen auf dem Waffenplatz besteht, entsprechend der jeweiligen
Signalisation, absolutes Betretungs- und Überflugverbot
Walenstadt, Februar 2023